Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26

Teil 1 – Einschreibung

Schuleinschreibung für Schuljahr 2025/26 findet vom 11.11.2024 – 22.11.2024 statt. 

So können Sie sich zur Schuleinschreibung anmelden:

  • an den Tagen der offenen Tür in unserer Schule

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort. 

Die notwendigen Formulare können Sie ab 3.9.2024 in unserer Schule in gedruckter Form abholen oder laden Sie die Formulare als komplette PDF-Datei herunter. Welche Dokumente Sie zur Anmeldung benötigen, finden Sie auf dem ersten Blatt der Formulardatei.

Formulare herunterladen

Wählen Sie die entsprechende PDF-Datei für Ihren Drucker

Doppelseitiger Druck

Es sind jeweils leere Seiten für jene Formulare eingefügt, die keinen Ausdruck auf der Rückseite benötigen, nur die Blätter “Notfalldaten” und “Schularzt Fragebogen” haben eine Rückseite

Einseitiger Druck

Bitte drucken Sie die Seiten auf jeweils einzelnen Blättern aus. Die Seiten “Notfalldaten” und “Schularzt Fragebogen” drucken Sie bitte mit der jeweiligen Folgeseite auf ein Blatt vorne und hinten.

Teil 2 – Schulreifefeststellung

die Schulreifefeststellung findet im Februar 2025 statt, genau Termine folgen.

Feststellung der Schulreife

Im Rahmen der Schülereinschreibung findet auch die Schulreifefeststellung statt. Sollte bei dieser angenommen werden können, dass ein schulpflichtig werdendes Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden, bzw. ein Kind, das vorzeitig aufgenommen werden soll, darüber hinaus über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügt, so ist es in die 1. Schulstufe aufzunehmen. Anderenfalls ist das Kind als „nicht schulreif” einzustufen und in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. ist das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule abzulehnen (§§ 6 u. 7 des Schulpflichtgesetzes).

Feststellung der Deutschkenntnisse

Im Rahmen der Schülereinschreibung werden die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft. Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, werden als „voraussichtlich außerordentlich” eingestuft und müssen zu einer 2. Überprüfung (MIKA-D) kommen. Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung bei der Schülereinschreibung einen Termin. Erst nach diesem kann ein entsprechender Schulplatz zugeteilt werden. Daher kann es aufgrund dieser bundesgesetzlichen Vorgaben bei Schulplatzzusagen zu Verzögerungen kommen. (vgl. §4 SchUG und §8h SchOG)

Terminvergabe zur Einschreibung 2025/26

Wir freuen uns schon sehr auf Sie und Ihr Kind!