Schuleinschreibung für das Schuljahr 2027/28

Teil 1 – Einschreibung

Schuleinschreibung für Schuljahr 2027/28 findet vom 9.11.2026 – 20.11.2026 statt. 

So können Sie sich zur Schuleinschreibung anmelden:

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort. 

Die notwendigen Formulare können Sie ab 8.6.2026 in unserer Schule in gedruckter Form abholen oder laden Sie die Formulare als komplette PDF-Datei herunter. Welche Dokumente Sie zur Anmeldung benötigen, finden Sie auf dem ersten Blatt der Formulardatei.

Formulare herunterladen und drucken

Wählen laden Sie beide PDF-Datei

Doppelseitiger Druck

Hier finden Sie 4 Seiten (“Notfalldaten” und “Schularzt Fragebogen”), die bitte doppelseitig auszudrucken sind. Also auf die Vorder- und Rückseite drucken. Sie erhalten also 2 Blätter.

Einseitiger Druck

Bitte drucken Sie die Seiten auf jeweils einzelnen Blättern aus. 

Teil 2 – Schulreifefeststellung

die Schulreifefeststellung findet vorrausichtlich im Februar 2027 statt, der genaue Termin folgt.

Feststellung der Schulreife

Im Rahmen der Schülereinschreibung findet auch die Schulreifefeststellung statt. Sollte bei dieser angenommen werden können, dass ein schulpflichtig werdendes Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden, bzw. ein Kind, das vorzeitig aufgenommen werden soll, darüber hinaus über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügt, so ist es in die 1. Schulstufe aufzunehmen. Anderenfalls ist das Kind als „nicht schulreif” einzustufen und in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. ist das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule abzulehnen (§§ 6 u. 7 des Schulpflichtgesetzes).

Feststellung der Deutschkenntnisse

Im Rahmen der Schülereinschreibung werden die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft. Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, werden als „voraussichtlich außerordentlich” eingestuft und müssen zu einer 2. Überprüfung (MIKA-D) kommen. Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung bei der Schülereinschreibung einen Termin. Erst nach diesem kann ein entsprechender Schulplatz zugeteilt werden. Daher kann es aufgrund dieser bundesgesetzlichen Vorgaben bei Schulplatzzusagen zu Verzögerungen kommen. (vgl. §4 SchUG und §8h SchOG)

Terminvergabe zur Einschreibung 2027/28

Wir freuen uns schon sehr auf Sie und Ihr Kind!