Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/24
Die Einschreibung für die 1. Klassen der Volksschulen findet für das Schuljahr 2023/24 in der Zeit vom 16. Jänner bis 27. Jänner 2023 nach Terminvereinbarung statt. Sie können sich hier auf der Website anmelden.
Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
Sie müssen unbedingt mit der Schulleitung einen Termin vereinbaren, zu dem Sie, 1 erziehungsberechtigter Elternteil und im notwendigen Fall ein Dolmetscher gemeinsam mit Ihrem Kind in die Schule kommen.
Bei der Einschreibung sind einige Formulare und Dokumente notwendig.
Die notwendigen Formulare können Sie von unserer Schule in gedruckter Form abholen oder laden Sie die Formulare hier als komplette PDF-Datei herunter. Welche Dokumente Sie benötigen finden Sie auf dem ersten Blatt der Formulardatei.
Formular- und Datenabgabe sowie Einschreibung und Schulreifefeststellung
Einen Termin haben Sie bereits hier fixiert. Da die Einschreibung nun einzeln stattfindet, erhalten Sie eine genaue Uhrzeit.
Bitte kommen Sie mit den bereits ausgefüllten Formularen die Sie sich im Jänner von dieser Seite weiter unten herunterladen können oder aus dem Eingangsbereich der Schule ab sofort (8:00-11:00 und 15:00, 16:00 und 17:00) abholen können. Bringen Sie auch alle benötigten Dokumente mit, eine Aufstellung finden Sie im Formularpaket.
Wir haben alles so gut vorbereitet, dass wir sowohl die Dokumente und Formulare als auch die Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind an diesem einen Termin abwickeln können.
Kommen Sie mit Ihrem Kind, den Formularen und den Dokumenten pünktlich zu Ihrem Termin in die Schule. Schon beim Eingangsbereich werden Sie durch Schilder in den Bereich (Turnsaal) geführt in dem dieses Jahr die Schuleinschreibung stattfindet. In diesem großen Raum ist Distanz und gute Durchlüftung gut umsetzbar.
Gemeinsam hat das Team der Pädagoginnen ein kindgerechtes, der Situation angepasstes Konzept für Ihr Kind erstellt. Wir sind sicher, dass wir Ihrem Kind und Ihnen eine sichere, gute und rasche Abwicklung der Schulanmeldung mit allen Abschnitten an diesem einen Termin ermöglichen können.
Somit haben Sie mit diesem einen Termin alles zur Schuleinschreibung erledigt.
Wenn es die Umstände im Frühjahr zulassen werden wir wie jedes Jahr im Mai einen Elterninformationsabend und eine Schnupperstunde für die Kinder abhalten. Bei diesen Terminen werden Sie das LehrerInnen-Team Ihres Kindes kennen lernen und die Möglichkeit haben alle wichtigen Informationen für den Schulstart im Herbst zu bekommen.
Formulare für die Einschreibung
Wählen Sie die entsprechende PDF-Datei für Ihren Drucker
Es sind jeweils leere Seiten für jene Formulare eingefügt, die keinen Ausdruck auf der Rückseite benötigen, nur die Blätter "Notfalldaten" und "Schularzt Fragebogen" haben eine Rückseite
Bitte drucken Sie die Seiten auf jeweils einzelnen Blättern aus. Die Seiten "Notfalldaten" und "Schularzt Fragebogen" drucken Sie bitte mit der jeweiligen Folgeseite auf ein Blatt vorne und hinten.
Feststellung der Schulreife
Im Rahmen der Schülereinschreibung findet auch die Schulreifefeststellung statt. Sollte bei dieser angenommen werden können, dass ein schulpflichtig werdendes Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden, bzw. ein Kind, das vorzeitig aufgenommen werden soll, darüber hinaus über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügt, so ist es in die 1. Schulstufe aufzunehmen. Anderenfalls ist das Kind als „nicht schulreif“ einzustufen und in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. ist das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule abzulehnen (§§ 6 u. 7 des Schulpflichtgesetzes).
Feststellung der Deutschkenntnisse
Im Rahmen der Schülereinschreibung werden die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft. Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, werden als „voraussichtlich außerordentlich“ eingestuft und müssen zu einer 2. Überprüfung (MIKA-D) kommen. Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung bei der Schülereinschreibung einen Termin. Erst nach diesem kann ein entsprechender Schulplatz zugeteilt werden. Daher kann es auf Grund dieser bundesgesetzlichen Vorgaben beiSchulplatzzusagen zu Verzögerungen kommen. (vgl. §4 SchUG und §8h SchOG)